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Aktuelles

10.06.2008

Das bringt die Pflegeversicherung zum 1. Juli 2008

Eine kurze Übersicht zu ausgewählten Leistungssteigerungen

Die Pflegeversicherung hat sich seit ihrer Gründung 1995 als ein unverzichtbarer Baustein zur Absicherung sozialer Risiken erwiesen. Ab dem 1. Juli 2008 tritt nun das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft. Das heißt für Sie, die Reform der Pflegeversicherung bringt eine schrittweise Erhöhung der Leistungen, unter anderem im Bereich der häuslichen Pflege. Wir informieren Sie in dieser Ausgabe über Ihre Ansprüche zu den Themen Pflegesachleistungen,  teilstationäre Tages- und Nachtpflege und über die Möglichkeiten für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz!

Die ambulanten Pflegesachleistungen und die teilstationären Leistungen der Tages- und Nachtpflege  werden ab 1. Juli 2008 wie folgt angehoben:
Pflegesachleistungen und teilstationären Leistungen der Tages2 - und Nachtpflege

Pflegestufe bisher € neu €
Stufe 1 384 420
Stufe 2 921 980
Stufe 3 1.432 1.470

Die Stufe III für Härtefälle im ambulanten Bereich in Höhe von 1.918 € monatlich bleibt unberührt.

2    Neben dem Anspruch auf Tagespflege bleibt ein hälftiger Anspruch (50%) auf die jeweilige ambulante Pflegesachleitung erhalten. 

Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Die Leistungen werden je nach Ihrem Betreuungsbedarf und Betreuungsaufwand von bisher 460 € jährlich auf folgende Beträge erhöht. Es wird dabei unterteilt in einen Grundbetrag und einen erhöhten Betrag.

  • Grundbetrag für Personen mit einem geringen Betreuungsaufwand: Sie erhalten 100 €    monatlich, bzw. 1.200 € jährlich.
  • Erhöhter Betrag für Personen mit höherem allgemeinen Betreuungsaufwand: Sie erhalten 200 € monatlich, bzw. 2.400 € jährlich.
  • Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz - der so genannten Pflegestufe 0 - erhalten erstmals auch diese Leistungen.

Die Zuordnung zu den Gruppen wird von den Pflegekassen innerhalb von Richtlinien festgelegt, d.h. für Sie, es findet vor der Leistungsbewilligung eine Begutachtung durch den MDK statt. Lesen Sie mehr zum Thema der Begutachtungsrichtlinien des MDK in unserer nächsten Ausgabe „Wissen für Sie!“ im Juni 2008.

Was bedeutet das für mich?
Für Sie stellt die Erhöhung der Pflegesachleistungen die Möglichkeit dar, den Komfort Ihrer Pflegeleistungen zu steigern, bzw. die Höhe Ihrer Zuzahlungen zu senken.
Wir beraten  Sie dazu gern telefonisch oder bei einem Besuch zu Hause.
Telefon 0800 – 56 555 65

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