Wunschick Pflegedienst | Betreutes WohnenSie betreuen Ihren Angehörigen zu Hause und erhalten dafür von Ihrer Pflegekasse Pflegegeld?
Dann sind Sie verpflichtet, bei der Pflegestufe 1 und 2 jedes halbe Jahr und bei der Pflegestufe 3 jedes viertel Jahr einen Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI von einem Pflegedienst durchführen zu lassen. Wir führen gern diese Beratungsbesuche bei Ihnen durch.
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Von uns erhalten Sie weiterhin Beratung und Hilfe bei der:
Wir sind für Sie im Raum Halle und im Saalkreis unterwegs.