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Pflegeberatungsbesuche

Sie betreuen Ihren Angehörigen zu Hause und erhalten dafür von Ihrer Pflegekasse Pflegegeld?

Dann sind Sie verpflichtet, bei der Pflegestufe 1 und 2 jedes halbe Jahr und bei der Pflegestufe 3 jedes viertel Jahr einen Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI von einem Pflegedienst durchführen zu lassen. Wir führen gern diese Beratungsbesuche bei Ihnen durch.

Hier finden Sie die Leistungskomplexe der Pflegeversicherung.
Hier finden Sie unseren Pflegekostenrechner.

Von uns erhalten Sie weiterhin Beratung und Hilfe bei der:

  • Neubeantragung einer Pflegestufe
  • Neueinstufung einer schon erteilten Pflegestufe
  • Erhebung von Widersprüchen gegen Ablehnungen
  • Beantragung und Beschaffung von Pflegehilfsmitteln
  • Beantragung der Pflegekostenübernahme durch das zuständige Sozialamt

Wir sind für Sie im Raum Halle und im Saalkreis unterwegs.

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